Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "AGB" bezeichnet) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Cotty Textiles GmbH (im Folgenden als "Cotty Textiles" bezeichnet) und dem "Kunden", ab dem Datum der Auftragserteilung bzw. dem Datum der Auftragserteilung.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Höhe und Inhalt des Entgelts
a) Es gelten die im Angebot an den Kunden genannten Preise unter der Voraussetzung, dass die dem Angebot zugrunde liegenden Daten unverändert bleiben. Die Preise verstehen sich netto und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und nach Aufwand berechnet.
b) Bei der Erstellung von Angeboten auf der Grundlage allgemeiner Informationen, Skizzen oder Entwürfe gelten die hier gemachten Angaben zu Preisen, Maßen, Gewichten, Luxus, Stromverbrauch usw. nur als annähernd und daher nicht verbindlich. Endgültige Festlegungen können erst nach Vorliegen einer 1:1-Zeichnung oder nach Auftragserfüllung getroffen werden.
c) Sofern nicht anders vereinbart, basieren die Preise für Designleistungen auf dem Tarifvertrag SDSt/AGD für Designleistungen.
2.4 Zahlungsverzug, Annahmepflicht
a) Die Bestellung von Waren gilt als verbindliches Angebot für einen Vertrag. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Waren an Sie. Im Falle verspäteter Zahlung bei Geschäftstransaktionen kann Cotty Textiles Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Ansprüche auf nachgewiesene höhere Schäden bleiben davon unberührt.
b) Im Falle der Rücksendung oder Stornierung von Bestellungen ohne Lieferantenfehler erhalten Sie nach Abschluss der Rücksendung oder Stornierung eine Gutschrift des Lieferanten, wobei 25% des Warenwerts abgezogen werden, jedoch nicht weniger als 5,00 € pro Originallieferung unter Berücksichtigung der Transportkosten.
c) Sollte aufgrund einer Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden, die nach Vertragsabschluss entsteht oder bekannt wird, die Erfüllung der Zahlungsaufforderung gefährdet sein, kann Cotty Textiles die Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller Rechnungen verlangen, für die der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist. Zudem behält sich Cotty Textiles das Recht vor, undeligierte Waren zurückzuhalten und die Arbeit an allen bestehenden Aufträgen auszusetzen, bis sämtliche Forderungen vollständig beglichen sind.
§ 3 Sonderleistungen, Hilfsleistungen und Reisekosten
3.1 Die Nachbearbeitung oder Änderung von Endartwork, Handschriftarbeiten oder Druckkontrolle, wie z. B. spezielle Dienstleistungen, wird dem Kunden mit einem separaten schriftlichen Kostenangebot mitgeteilt, das auf der tatsächlich benötigten Zeit basiert.
3.2 Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden ist Cotty Textiles berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden externe Dienstleistungen zu bestellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, Cotty Textiles die erforderliche Autorisierung zu erteilen.
3.3 Sofern nicht im Namen und auf Rechnung von Cotty Textiles Einzelverträge über Fremdleistungen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Cotty Textiles im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss durch Cotty Textiles ergeben. Dazu gehört auch die Übernahme der Kosten.
3.4 Technischer Sonderaufwand für die Herstellung von Modellen, insbesondere für besondere Materialien und Güter. Über die Kosten für Fotografien, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Textilmuster, Satz und Druck etc. wird der Kunde gesondert mit einem schriftlichen Kostenvoranschlag informiert.
3.5 Reisekosten und Spesen für Fahrten im Zusammenhang mit Aufträgen gehen zu Lasten des Kunden.
3.6 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Cotty Textiles nicht verantwortlich für die Beschaffung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. gemäß Bauvorschriften, BlmSchG, Polizeirecht, Versammlungsrecht). Diese sind vom Kunden bereitzustellen.
§ 4 Wertpapiere
4.1 Garantien für Designleistungen
a) Entwürfe, Endartworks, Textilkonzepte und Musterstücke sind Eigentum von Cotty Textiles. Daher müssen Originale, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach angemessener Frist unbeschädigt zurückgegeben werden. Im Falle von Beschädigung oder Verlust trägt der Kunde die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung der Originale. Dies beeinträchtigt nicht das Recht, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
b) Der Versand von Werken und Originalen obliegt dem Kunden, mit Ausnahme von privaten Kunden/Verbrauchern im Sinne des § 474 II BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der den Verkauf von Verbrauchsgütern betrifft, in diesem Fall findet diese Bestimmung keine Anwendung.
c) Cotty Textiles ist nicht verpflichtet, digital erstellte Dateien oder Designs an den Kunden zu liefern. Wenn der Kunde die Lieferung solcher Daten wünscht, muss eine separate Vereinbarung getroffen und bezahlt werden. Wenn Cotty Textiles digitale Dateien an den Kunden bereitgestellt hat, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Cotty Textiles bearbeitet oder verändert werden.
4.2 Eigentumsvorbehalt
a) Die von Cotty Textiles gelieferten Waren bleiben Eigentum von Cotty Textiles, bis alle Ansprüche erfüllt sind, zu denen Cotty Textiles jetzt oder in Zukunft aus irgendeinem rechtlichen Grund berechtigt ist. Der Kunde hat die Waren kostenlos zu lagern und gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Der Kunde überträgt hiermit alle Ansprüche aus solchen Versicherungsverhältnissen auf Cotty Textiles. Cotty Textiles nimmt diese Abtretung hiermit an.
b) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt Cotty Textiles jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehen. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist zur Einziehung dieser Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Cotty Textiles, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Cotty Textiles verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist Zahlungen o.ä. erfolgt sind.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Cotty Textiles die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware widerrufen und verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die Ware aushändigt die entsprechenden Unterlagen beizufügen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
d) Im Falle von Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter muss der Kunde Cotty Textiles unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit Cotty Textiles seine Rechte an den Vorbehaltswaren geltend machen kann. Wenn der Dritte Cotty Textiles die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO (Zivilprozessordnung) nicht erstatten kann, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden von Cotty Textiles.
e) Der Kunde verarbeitet die Vorbehaltsware im Auftrag von Cotty Textiles, ohne dass dadurch Verpflichtungen für Cotty Textiles entstehen. Werden die Vorbehaltswaren verarbeitet oder untrennbar mit anderen Waren vermischt, die nicht Cotty Textiles gehören, erwirbt Cotty Textiles Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren (Rechnungswert einschließlich Mehrwertsteuer) zum Wert der anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er Cotty Textiles Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der Vorbehaltswaren (Rechnungswert einschließlich Mehrwertsteuer) und lagert die Sache für Cotty Textiles kostenlos.
f) Werden die Vorbehaltswaren untrennbar mit anderen Waren vermischt, die nicht Cotty Textiles gehören, so dass das Produkt des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, wird vereinbart, dass der Kunde das Miteigentum an Cotty Textiles anteilig überträgt. Der Kunde verwahrt das alleinige Eigentum oder das dadurch entstandene Miteigentum sicher für Cotty Textiles.
4.3 Zurückbehaltungsrecht Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit, Lieferverzug
5.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wenn der Liefertermin in Kalenderwochen angegeben ist, gilt die Lieferung als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware in der als Liefertermin angegebenen Woche an das Versandunternehmen übergeben wird.
5.2 Der Beginn der von Cotty Textiles angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede der Nichterfüllung des Vertrags bleibt vorbehalten.
5.3 Befindet sich der Kunde mit der Annahme in Verzug oder verletzt er schuldhaft andere Mitwirkungspflichten, so ist Cotty Textiles berechtigt, Schadensersatz für den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Erfüllt der Kunde die oben genannten Bedingungen, geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware zum Zeitpunkt des Verzugs mit der Annahme oder Zahlung auf den Kunden über.
5.4 Befindet sich Cotty Textiles mit der Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung zu verlangen. Der pauschalierte Schadensersatz wegen Verzögerung beträgt 0,5% für jede vollständige Woche des Verzugs, jedoch insgesamt nicht mehr als 5% des Wertes des Teils der Lieferung, der aufgrund des Verzugs nicht für den vorgesehenen Zweck genutzt werden konnte.
5.5 Sowohl Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Lieferung als auch Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung, die die in Absatz 4 angegebenen Grenzen überschreiten, werden in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer von Cotty Textiles gesetzten Frist zur Lieferung. Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Kunde kann nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn Cotty Textiles für die Verzögerung der Lieferung verantwortlich ist.
§ 5.6 Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Verwendung von Zeichen, Bildern und Logos, die vom Kunden bereitgestellt werden, keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Cotty Textiles von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung von Rechten ergeben.
§ 5.7 Cotty Textiles garantiert keine Farbechtheit von Vorlagen und Präsentationsstücken ohne vorherigen Nachweis. Ein digitaler oder analoger Nachweis wird im Sinne dieser Bestimmung nicht als Drucknachweis betrachtet.
§ 5.8 Cotty Textiles übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen oder Einschränkungen, die durch betriebliche Störungen wie den Ausfall wesentlicher Teile der Produktion, Rohstoffknappheit oder Transportprobleme verursacht werden. Diese berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt von Aufträgen oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.
§ 5.9 Werden fertige Waren aus Gründen, die nicht Cotty Textiles zuzurechnen sind, vom Kunden nicht zur Lieferung angenommen oder müssen sie bei Cotty Textiles gelagert werden, tragen der Kunde die Lagerkosten und das Risiko. Das Datum der Einlagerung gilt als Lieferdatum.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Der Kunde muss die gelieferten Waren unverzüglich auf etwaige Mängel überprüfen. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Lieferung der Arbeit oder Waren schriftlich gegenüber Cotty Textiles geltend gemacht werden. Danach gelten die Arbeit oder die Waren als mangelfrei akzeptiert. Dies gilt nicht für versteckte Mängel, die nicht unmittelbar nach einer gründlichen Prüfung festgestellt werden können. Solche Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
6.2 Ausschluss von der Gewährleistung für Druck-/Textilprodukte
a) Gegen geringfügige Abweichungen vom Original in Farb reproduktionen in allen Druckverfahren können keine Einwände erhoben werden. Das gilt auch für Vergleiche zwischen Proofs, Druckauflagen und Textildrucken.
b) Cotty Textiles haftet nur für Abweichungen in der Qualität der Materialien bis zur Höhe seiner eigenen Ansprüche gegen den Lieferanten.
c) Gegen Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% (Druckerzeugnisse) bzw. 5% (Textilprodukte, Zubehör) der bestellten Menge können keine Einwände erhoben werden. Die gelieferte Menge wird in Rechnung gestellt.
d) Das Risiko von etwaigen Mängeln geht auf den Kunden über, sobald die Druckfreigabe (Release) erklärt wird, es sei denn, ein Mangel tritt während des Produktionsprozesses nach der Druckfreigabe auf. Das gleiche gilt für andere Produktionsfreigaben, die vom Kunden für die Fortsetzung der Produktion erteilt werden.
6.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist Cotty Textiles nach eigenem Ermessen und unter Vorbehalt anderer Ansprüche verpflichtet, die Waren bis zum Auftragswert zu reparieren oder zu ersetzen. Dies gilt nicht im Falle des Fehlens einer garantierten Eigenschaft oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Cotty Textiles oder den für die Handlungen von Cotty Textiles verantwortlichen Personen. Bei Verzug, Fahrlässigkeit oder erfolgloser Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung kann der Kunde eine Preisminderung (Abzug) oder Stornierung (Kündigung) des Vertrags verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel den Wert oder die Eignung der gelieferten Waren nur geringfügig mindert. Für mittelbare Schäden besteht keine Haftung, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Cotty Textiles vor.
6.5 Mängel an einem Teil der gelieferten Waren berechtigen den Kunden nicht dazu, die gesamte Lieferung zu beanstanden, es sei denn, die Teillieferung betrifft den Kunden direkt.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte für Designleistungen
7.1 Alle Designs und Endartworks unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Wenn das erforderliche Schöpfungsniveau gemäß § 2 des Urheberrechtsgesetzes nicht erreicht wurde, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
7.2 Designs und Endartworks dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Cotty Textiles nicht geändert oder reproduziert werden. Keine Nachahmung - auch von Teilen - ist erlaubt. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist Cotty Textiles berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars zuzüglich 50% zu verlangen. Im Falle des Fehlens eines vereinbarten Honorars gilt das übliche Honorar für Designleistungen gemäß dem SDSt/AGD-Tarifvertrag als vereinbart.
7.3 Cotty Textiles wird dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck übertragen. Sofern nicht anders vereinbart, werden in jedem Fall nur einfache Nutzungsrechte übertragen. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte werden erst an den Kunden übertragen, wenn das volle Honorar bezahlt wurde.
7.4 Nur Nutzungsrechte werden für Entwürfe und Endartworks gewährt, aber Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Der Versand von Arbeiten und Originalen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen Originale nach angemessener Frist unbeschädigt zurückgegeben werden. Im Falle von Schäden oder Verlust trägt der Kunde die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung der Originale. Dies beeinträchtigt nicht das Recht, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
7.5 Cotty Textiles hat das Recht, als Autor in Reproduktionen genannt zu werden. Die Verletzung des Namensrechts berechtigt Cotty Textiles zu einer Entschädigung. Ohne Nachweis höherer Schäden beträgt die Entschädigung 50% des vereinbarten Honorars oder des üblichen Honorars für Designleistungen gemäß dem SDSt/AGD-Tarifvertrag. Diese Bestimmung berührt nicht das Recht, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, wenn entsprechende Nachweise erbracht werden.
7.6 Vorschläge oder andere Zusammenarbeiten des Kunden stellen keine gemeinsamen Urheberrechte dar, es sei denn, es wurde vereinbart und ist gerechtfertigt.
7.7 Entwürfe und Endzeichnungen stellen zusammen eine einzige Leistung dar, wenn Nutzungsrechte gewährt werden. Werden keine Nutzungsrechte gewährt und werden nur Entwürfe und/oder Endzeichnungen zur Verfügung gestellt, wird keine Gebühr für die Nutzung erhoben. Werden Entwürfe anschließend in größerem Umfang verwendet als ursprünglich beabsichtigt, behält sich Cotty Textiles das Recht vor, die Nutzungsgebühr rückwirkend in Rechnung zu stellen oder die Differenz zwischen der vereinbarten Nutzungsgebühr und der tatsächlichen Nutzung zu verlangen.
§ 8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Musterprüfungen
8.1 Korrekturmuster müssen Cotty Textiles vorgelegt werden, bevor eine Reproduktion durchgeführt wird.
8.2 Cotty Textiles überwacht die Produktion nur auf besonderer Vereinbarungsbasis. Wenn Cotty Textiles die Verantwortung für die Überwachung der Produktion übernimmt, ist es berechtigt, nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Cotty Textiles haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Fehler.
8.3 Der Kunde stellt Cotty Textiles gemäß Vereinbarung kostenlos 5% aller reproduzierten Werke (Textil) und 10 bis 20 Stücke (Druck) zur Verfügung. Cotty Textiles ist berechtigt, diese Muster für eigene Werbezwecke zu nutzen.
§ 9 Gestaltungs- und Vorlagenfreiheit
9.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, mit Ausnahme von Beanstandungen der künstlerischen Gestaltung. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die Mehrkosten. Cotty Textiles behält sich das Recht vor, bereits begonnene Arbeiten in Rechnung zu stellen.
9.2 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann Cotty Textiles eine angemessene Erhöhung des Entgelts verlangen. Ansprüche auf einen weitergehenden Verzugsschaden bleiben unberührt.
9.3 Der Kunde garantiert, dass Cotty Textiles berechtigt ist, alle von ihm bereitgestellten Vorlagen zu nutzen.
§10 Rechtsnachfolge Diese AGB gelten auch für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien. Im Falle einer Änderung der Vertragspartei aufgrund der Beteiligung einer neuen Vertragspartei hat die andere Vertragspartei das Recht, den Vertrag zu kündigen.
§ 11 Sonstiges
a) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns sowie die damit verbundenen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben gesetzliche Bestimmungen und Rechte zugunsten des Verbrauchers gemäß den Gesetzen des Wohnsitzlandes des Kunden von dieser Vereinbarung unberührt, mit Ausnahme der Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
b) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Gerichtsstand am Sitz unseres Unternehmens. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, rechtliche Schritte am Geschäftssitz des Kunden einzuleiten.
§ 12 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
10.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gilt deutsches Recht.
10.3 Anwendung und Einbeziehung von § 306 I BGB. Datenschutz und Datensicherheit Wir garantieren, dass die Erhebung, Speicherung, Änderung, Übermittlung, Sperrung, Löschung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Unternehmen stets gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und anderen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgen.
Im Rahmen des Bestellvorgangs verwenden wir das Kunden-Datenerfassungsformular, um verschiedene persönliche Daten anzufordern, die Sie uns durch Übermittlung Ihrer Bestellung zusammen mit anderen Bestelldaten zur Verfügung stellen. Entsprechend erfassen wir nur die von Ihnen übermittelten persönlichen Daten. Diese Erfassung erfolgt ausschließlich zu unseren eigenen Geschäftszwecken.
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